Aufnahme ...
Die Mutter/Vater-Kind-Gruppen und das Appartement stehen minderjährigen und jungen volljährigen, alleinerziehenden Frauen/Männern offen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation und/oder sozialen Verhältnisse in ihrer bisherigen Umgebung nicht bleiben können und bereit sind, sich mit ihren Möglichkeiten auf die Gruppe und das Angebot einzulassen und im Hilfeprozess mitzuwirken.
Zielgruppe ...
Wir nehmen schwangere Minderjährige/junge Erwachsene, bzw. junge Mütter/Väter mit ihrem Kind, welche einen deutlichen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben, nach folgenden Kriterien und Problemlagen, auf:
Ausschlusskriterien ...
Zugangsvoraussetzung ...
- Ein Mindestmaß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Klient_innen.
- Eine Vorstellung davon zu haben, alleine, bzw. mit Kind oder mit Partner und Kind, leben zu wollen und dies als Ziel formulieren zu können.
- Zusammenarbeit und Mitwirkung bei der Gestaltung und Durchführung der Maßnahme.
- Bereitschaft Hilfen anzunehmen.
- Bedarf pädagogischer Intervention
Voraussetzung für die Aufnahme ist die vorherige Zusage der Kostenübernahme des jeweils zuständigen Jugendamtes. In den ersten drei Monaten findet eine Klärung der tatsächlichen Bedarfe der Klient_innen statt.
Aufnahmeverfahren
Für die Mutter/Vater-Kind-Gruppe gilt das Aufnahmeverfahren der Gesellschaft für systemische Familienhilfen. Mit der Aufnahmeanfrage erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung durch die päd. Leitung, die während des gesamten Betreuungsprozesses fortgesetzt wird. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen findet ein Vorstellungsgespräch mit den jungen Müttern/Vätern und dem Jugendamt statt, das u.a. der Information über Angebote und Regeln der Einrichtung dient. Im Falle einer Aufnahme werden die Betreuungsbedingungen erläutert und ein überprüfbarer Betreuungsauftrag formuliert. In der Regel findet nach vier Wochen das erste Hilfeplangespräch zur Festlegung der Ziele statt. In den ersten drei Monaten findet eine Klärung der tatsächlichen Bedarfe der Klient_innen statt. Dann wird die Richtigkeit der Maßnahme in einem Gespräch mit dem Jugendamt überprüft.
Hilfeplanung
Durch eine kontinuierliche Entwicklungsplanung und deren Dokumentation wird der Betreuungsauftrag im Hinblick auf das Erreichen der formulierten Ziele überprüft und dokumentiert. Im regelmäßigen Austausch mit den Betreuten (ggf. mit deren Sorgeberechtigten oder Partnern) und dem Jugendamt, wird die Maßnahme im Hilfeplanverfahren § 36 KJHG SGB VIII reflektiert und weiterentwickelt. Vorab werden alle am Verfahren Beteiligte durch einen Sachstandsbericht informiert.
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